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73. Internationale Vorm-Walde-HZP

Nach der Gründung des Weltverbandes Großer Münsterländer International – GMI – wird die Internationale Vorm-Walde-HZP erstmalig außerhalb des Mutterlandes des Großen Münsterländer durchgeführt werden. Wir sind hiermit der Einladung des Österreichischen Vereins für Große und Kleine Münsterländer gefolgt, die bei der Gründung des GMI ausgesprochen wurde.

Einladung der österreichischen Vereins

Der Österreichische Verein für Große und Kleine Münsterländer freut sich außerordentlich, in diesem Jahr am 08. und 09. Oktober 2021 Ausrichter der Internationalen Vorm-Walde-Herbstzuchtprüfung zu sein.

Wir haben uns für diese Ausleseprüfung für das oberösterreichische Innviertel entschieden.

Diese flachhügelige Gegend ist durch eine eher klein strukturierte und vielseitige Landwirtschaft gekennzeichnet und grenzt im Norden direkt an Deutschland. Die Reviere dieses Teils Oberösterreichs in Weng und Umgebung bieten hervorragende Niederwildbesätze, sodass allen Gespannen beste Feldvoraussetzungen geboten werden können.

Die Wasserprüfungen werden in den romantischen Innauen stattfinden und versprechen ideale Voraussetzungen für eine anspruchsvolle Wasserarbeit. Die Größe ermöglicht auch für alle Gespanne dieselben Voraussetzungen.

Das Suchenlokal ist auf die Veranstaltung entsprechend vorbereitet und bietet ausreichend Platz für die Teilnehmer, sowie eine hervorragende regionale Küche.

Es bietet sich an, ein paar schöne Tage an die Prüfung anzuhängen und sie damit zu verbringen, die Region näher kennenzulernen. Wir laden hierzu herzlich ein.

Mag. Philipp Ita

– Präsident des Österreichischen  Vereins für Große und Kleine Münsterländer –

Über die Region

Gut ausgebaute Radwege, idyllisch gelegene Gastgärten, eine geschmacksintensive Biervielfalt und landschaftlich wie kulinarisch abwechslungsreich – das Innviertel! 

Adlerwarte Obernberg© Innviertel-Tourismus

Vier Gründe, das oberösterreichische Innviertel zu besuchen:

1. Die Menschen: bodenständig und innovativ

2. Die Landschaft: sanft hügelig und schön

3. Das Essen: deftig, aber mit dem besonderen „Extra“

4. Das Bier: 100 % Leidenschaft

Das Innviertel ist eine Region mit urigen Originalen, innovativen Firmen und gelebter Tradition – vom Innviertler Landler bis hin zum Innviertler Surspeck. Die Städte sind nicht groß, aber beeindruckend in ihrer Vielfalt und Geschichte. 

Die Region vereint nicht nur die Naturjuwele Kobernaußerwald und Europareservat Unterer Inn, sondern umfasst ein umfangreiches Netz an Lauf- und Nordic-Walking-Strecken, den „Bewegungs-Arenen“. Auf über 700 km beschilderten Wanderwegen bietet sich jede Form der Bewegung an.

Bei einem Besuch der Falknerei Adlerwarte Obernberg sorgen Adler, Geier, Milane und  Falken für spektakuläre Flugmanöver hoch über den Innauen. Sie ist immer einen Besuch wert.

Ob am Inn entlang oder den Römern hinterher, die sanft hügelige Landschaft führt den Genussradler immer an besondere Plätze und zu Kleinoden entlang des Weges. Sportlich herausfordernder ist die KTM Kobernaußerwald Mountainbike-Arena. Hochgenüsse aus Küche und Keller machen die Vielfalt zu einem runden Ganzen. Denn, dass die Innviertler Küche zu einer der Hervorragendsten zählt, ist ein offenes Geheimnis.  Und ein Seiterl aus einer der Privatbrauereien der Bierregion Innviertel bringt den „Elektrolythaushalt“ nach einer anstrengenderen Rad- oder Wandertour garantiert wieder ins Gleichgewicht.

Ausschreibung:

Rubrik Info
Veranstalter Verband Große Münsterländer e.V.
Ausrichter Österreichischer Verein für Große und Kleine Münsterländer,
Ansprechpartner: Philipp Ita
Suchengeschäftsstelle Franz Loderer
Ahornweg 12
85114 Buxheim
Tel.: +49 8458 4282
Email: franz [at] loderer [dot] info
Prüfungsleiter Franz Loderer
Suchenlokal &
Zimmervermittlung
WIRT  z‘ Leithen,
Leithen 3,
A-4952 Weng im Innkreis
Tel.: +43 7723 5152 od. +43 664 4617274
www.wirtzleithen.at
Dort gibt es auch GästezimmerWeitere Übernachtungsmöglichkeiten:
Gasthof Hotel Baumkirchner
Stadtplatz 9
A-4950 Altheim, Tel: 07723/42491 od. 0676/9258084
www.baumkirchner.at
Teilnehmer Die Landesgruppen (Vorsitzender) sind verantwortlich dafür, dass die nachfolgend aufgeführten Zulassungsbedingungen eingehalten werden.
Zulassungsbedingungen

Die Hunde dürfen keine bisher festgestellten zuchtausschließenden Mängel haben. Hunde über 14 Monate müssen auf HD geröntgt sein (Ergebnis A oder B), sie müssen ebenso auf ED (ED-frei oder ED-Grenzfall) untersucht worden sein. Die Ergebnisse der Untersuchungen müssen spätestens bis zum 15. September des Jahres beim Zuchtbuchamt vorliegen. Dies gilt auch für Teilnehmer aus dem Ausland, sofern nicht gesetzliche Bestimmungen des Heimatlandes entgegenstehen.

Der Eigentümer des jeweiligen Hundes muss Mitglied eines dem GMI angeschlossenen Vereins sein. Eine komplette Kopie der Ahnentafel, sowie Ablichtungen aller Zeugnisse über Prüfungen, Zuchtschauen und Untersuchungen sind den Nennungen beizufügen.

VJP bestanden, Spur mindestens sehr gut und HZP bestanden, St. h. l. E. min. sehr gut
oder
VJP absolviert und HZP mit Spur bestanden und Spur und St. h. l. E. mindestens sehr gut
oder

VJP absolviert und HZP ohne Spur bestanden und min. in allen Anlagenfächern sehr gut
oder
vor Vollendung des 1. Lebensjahres HZP mit Spur bestanden und Spur und St. h. l. E. mindestens sehr gut.

Nennungen

Die Vorsitzenden der Landesgruppen können nur die Mitglieder ihrer Landesgruppe zur vW HZP anmelden. Für ausländische Teilnehmer gilt:

a) Mitglied in einer Landesgruppe mit ZGM Hund wird durch den Vorsitzenden der VGM Landesgruppe gemeldet.

b) Mitglied in einer Landesgruppe mit ausländischem Hund (z.B. NHSB) wird durch den Vorsitzenden der VGM Landesgruppe gemeldet.

c) Mitglied eines ausländischen Zuchtvereins mit ZGM Hund wird durch den Vorsitzenden des ausländischen Verbandes gemeldet.

d) Mitglied eines ausländischen Zuchtvereins mit ausländischem Hund (z. B. NHSB) Hund wird durch den Vorsitzenden des ausländischen Zuchtvereins gemeldet.

Nennschluss Die vollständigen Nennungsunterlagen (siehe auch Zulassungsbedingungen) müssen bis  25.09.2021 an die Suchengeschäftsstelle geschickt werden.
Die Nennungen haben im Original einschl. der zugehörigen Anlagen (vollständige Kopien der Ahnentafel, aller Prüfungszeugnisse und Leistungsnachweise (z.B. HN, Btr.) und Zuchtschaubewertungen) zu erfolgen. Meldungen per Email werden nicht berücksichtigt.
Die Landesgruppenvorsitzenden tragen für die Einhaltung der o.g. Bedingungen die Verantwortung.
Nenngeld Das Nenngeld beträgt inkl. Zuchtschau 80,- Euro und ist von der jeweiligen Landesgruppe bzw. von ausländischen Teilnehmern per Banküberweisung an den VGM e.V. zu zahlen. Die Nennung ist nur gültig bei eingegangenem Nenngeld.
Als Verwendungszwecks bitte angeben: „Vorm-Walde-HZP 2021 + Name des Hundes“
Bankverbindung Volksbank Kassel Göttingen,  Kontoinhaber Verband Große Münsterländer e.V.
IBAN: DE39 5209 0000 0000 1204 05
BIC: GENODE51KS1
Wild / Waffen Schleppwild (Haar- und Federwild und tote Ente) sind von jedem Hundeführer mitzubringen. Lebende Enten für die Stöberarbeit werden gestellt.
Wichtiger Hinweis:
Schusswaffen und Patronen müssen
nicht mitgebracht werden. Die Mitnahme eigener Waffen erfordert jedoch einen Europäischen Feuerwaffenpass und eine Einladung.
Am Wasser wird von einem von der Prüfungsleitung benannten Verantwortlichen geschossen werden; für die Prüfung der Schussfestigkeit im Feld können Waffen zur Verfügung gestellt werden.
Richter Die Landesgruppen melden bis zum 15. September 2021 je angefangene 100 Mitglieder einen Verbandsrichter oder müssen ersatzweise für jeden nicht gestellten Richter 100,-€ an die ausrichtende Landesgruppe zahlen.
Hinweis Rangfolge für die Bewertung:
Suchersieger ist der Hund mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Bei Punktgleichheit gilt die höhere Note für die vW Arbeit, bei Gleichstand wird nach Härte, Laut und Alter eingestuft.
Datenschutz Wir verweisen auf die Datenschutzerklärung des JGHV und die Datenschutzerklärung des Verbandes Große Münsterländer. 

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