Auf der vergangenen Mitgliederversammlung wurde die Änderung der Zuchtordnung durch die Mitgliederversammlung beschlossen. Ab sofort dürfen Deckrüden im Inland nur noch für zwei Deckakte pro Jahr eingesetzt werden. Die Zahl der Lebensdeckakte im Inland wurde auf 8 beschränkt.

Die Änderung ist erfolgt, um bei der aktuell geringeren Zahl von Würfen pro Jahr einer Verengung des Genpools gegenzusteuern.

Die Zuchtordnung wurde entsprechend angepasst und kann in aktueller Version im Download-Bereich heruntergeladen werden.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass verantwortungsvolle Deckrüdenbesitzer aus dem gleichen Grund den Einsatz ihres Rüden unbedingt auch im Ausland begrenzen sollten.

Zusätzlich wurde festgelegt, dass in Zwingern, in denen mehr als eine Zuchthündin gehalten wird, die zweite Hündin nur dann belegt werden darf, wenn die Decktakte der ersten und einer zweiten Hündin mindestens 8 Wochen auseinander liegen. Es ist zudem eine Voraussetzung, dass die Zuchtstätte für die entsprechende Aufzucht abgenommen ist.

Der Vorstand des VGM