Landesgruppe Rheinland-Pfalz/Hessen/Saarland

Bericht über die Jahreshauptversammlung am 11. Februar 2023 

Um 13.00 Uhr begrüßte unser erster Vorsitzender Franz Reimche die leider sehr überschaubare Anzahl der erschienenen Mitglieder zur Jahreshauptversammlung.

Nach einer Schweigeminute zu Ehren der verstorbenen Mitglieder des Verbandes wurde das Protokoll der Jahreshauptversammlung 2022 genehmigt.

Der Vorstand berichtete über die Aktivitäten unserer Landesgruppe im vergangenen Jahr wie folgt:

Franz Reimche informierte uns über die am Vorabend stattgefundene Online-Sitzung des erweiterten Vorstandes. Hauptdiskussionspunkt war das nicht mehr aktualisierte Zuchtprogramm und der angestrebte Kauf einer neuen Software. Das Problem betrifft nicht nur den Verband der Großen Münsterländer sondern auch andere Zuchtverbände wie z.B. Deutsch Langhaar, Weimaraner und evtl. auch andere Rasseverbände. Für das derzeit präferierte Programm steht eine Summe von insgesamt 150.000 € im Raum.

Es wurde der Vorschlag gemacht, die Zuchtprogramme anderer vergleichbarer Rassen auf die Verwendung für die Großen Münsterländern zu prüfen um eventuell Kosten zu sparen. Horst Zimmermann schlug das gute und übersichtliche Programm der Magyar Vizslas vor. Diese Möglichkeit wird kurzfristig überprüft.

Unsere Kassiererin Margit Theisinger legte den Kassenbericht vor. Die Kassenprüfung war von Maria Reimche und Herbert Gring ohne Beanstandungen durchgeführt worden. Der Vorstand wurde daraufhin entlastet. Als zukünftige Kassenprüfer wurde Herbert Gring für ein weiteres Jahr und Christiane Ermert für zwei Jahre gewählt.

 

Unser zweiter Vorsitzender und Prüfungsleiter Wilhelm Theisinger berichtete von den durchgeführten Prüfungen unserer Landesgruppe. An den beiden VJPen im Jahr 2022 nahmen insgesamt 6 Große Münsterländer teil, davon konnten zwei leider wegen mangelnder Schussfestigkeit die Prüfung nicht bestehen. Ein Rüde lief auf beiden Prüfungen und konnte seine Leistung deutlich steigern.

Die HZP, die wieder an zwei Tagen stattfand, haben 2 Große Münsterländer bestanden und an der von uns ausgerichteten VGP nahmen im vergangenen Jahr 4 Große Münsterländer teil. Bei strömendem regen und kaltem Wind konnten leider nur zwei Große Münsterländer bestehen.

Unsere neue Zuchtwartin Barbara Beck konnte von einer erfreulichen Zunahme von Würfen in unserer Landesgruppe berichten:

Im Zwinger „vom Freihof“ sind im Oktober 2022 9 Welpen gefallen,

im Zwinger „vom Niedtal“ sind im November 10 Welpen gefallen und

im Zwinger „vom Donnersberg“ sind im Januar 2023 ebenfalls 10 Welpen gewölft worden.

Frau Beck berichtete, dass der Einstieg aufgrund der vielen auszufüllenden Formalitäten und des fehlenden Zuchtprogramms nicht einfach war und ohne die Hilfe unserer Zuchtbuchführerin Gisela Hochfeld nicht hätte bewältigt werden können. Sie berichtete auch, dass die Auswahl eines passenden Rüden, insbesondere bei besonderen Wünschen der Züchter sehr eingeschränkt ist.

Da zurzeit das Amt des Schriftführers und des Zuchtwartes in den Händen einer Person liegt, sei an dieser Stelle nochmals daran erinnert, dass wir einen neuen Schriftführer suchen!

Ohne Diskussion und einstimmig wurde in der Folge unsere Landesgruppe um den Freistaat Thüringen erweitert. Der Name ist in Zukunft:

Landesgruppe Rheinland-Pfalz/Hessen/Saarland/Thüringen

Als weiterer Beisitzer wurde Horst Zimmermann gewählt, der auch unsere HZP in diesem Jahr in Thüringen organisieren wird, da hier noch die Arbeit an der lebenden Ente ohne Einschränkung geprüft werden darf.

Für die Jahreshauptversammlung in Lippstadt wurde der folgende Antrag zur Änderung der Zuchtordnung in Hinblick auf die Gleichberechtigung von Rüde und Hündin formuliert:

Text aktuell:

14 Im Ausland gefallene GM dürfen für die Zucht im Inland nur dann freigegeben werden, wenn diese selbst und deren Eltern die Voraussetzungen nach Abschn. VIII ZO Ziff. 1-5 erfüllen, oder vergleichbare Prüfungen abgelegt haben. Die Zuchtfreigabe wird vom Verbandszuchtwart nach Beschluss der Zuchtkommission auf der Rückseite der Ahnentafel vermerkt und im Zuchtregister festgehalten.

 

Textvorschlag:

14 Im Ausland gefallene GM dürfen für die Zucht im Inland nur dann freigegeben werden, wenn diese selbst und mindestens ein Elternteil die Voraussetzungen nach Abschn. VIII ZO Ziff. 1-6 erfüllt und das andere Elternteil ein im Ausland anerkannter Zuchthund ist. Die Zuchtfreigabe wird vom Verbandszuchtwart nach Beschluss der Zuchtkommission auf der Rückseite der Ahnentafel vermerkt und im Zuchtregister festgehalten.

Die Sitzung war gegen 16.00 Uhr beendet. Statt Blumen gab es in diesem Jahr für die „Frauen im Einsatz“ einen Großen Münsterländer als Stoffhund. Noch einmal danke für die hervorragende Organisation der Gesamtveranstaltung und die gute Bewirtung!

 

Barbara Beck