Änderungen der Zuchtordnung verabschiedet

Mit der letzten Sitzung des erweiterten Vorstands am 12.1.2021 wurden folgenden Änderungen der Zuchtordnung beschlossen:

1. Die DNA-Einlagerung hat ab sofort bei allen Zuchthunden  (Zuchtrüden und Zuchthündinnen) zu erfolgen.  Für Zuchthunde, von denen noch keine DNA eingelagert wurde, muss diese – wie bereits veröffentlicht – vor dem nächsten Zuchteinsatz vorgenommen werden. Entsprechend ist aber nun auch für alle zukünftigen Zuchtzulassungen die DNA-Einlagerung erforderlich (§ VIII 3a).

Diese Änderung erfolgt, um einen größeren Nutzen aus unserer DNA-Biobank ziehen  zu können, wie in MTB 166 von Prof. Jörg Epplen anschaulich
beschrieben wurde.

2. Generell darf ab sofort eine Wurfberatung samt Wurfberatungsprotokoll zum Zeitpunkt der Belegung nicht älter als 6 Monate sein. Es ist  ansonsten eine erneute Wurfberatung durchzuführen.

3. Des Weiteren wurde eine Änderung beschlossen, die Hündinnen betrifft, bei denen mehr als ein Hund des gleichen Wurfes zur Zucht freigegeben wurde (§ VIII 7a). Hintergrund dieser Änderung ist die Erhaltung der genetischen Breite. 

Ist aus einem Wurf mehr als eine Hündin für die Zucht frei gegeben, so ist für alle Hündinnen aus dem Wurf vor Belegung ein Wurfberatungsprotokoll (gültig 3 Monate) von der Zuchtkommission (ZK) zu erstellen. Die ZK berät mit dem Züchter und dem zuständigen LG-Zuchtwart  über eine mögliche Paarung. Die Entscheidungsfreiheit für den Züchter muss dabei gewahrt  bleiben.

Bei der Beratung ist großen Wert auf Anpaarungen mit geringem Ahnenverlust zu legen. Anpaarungen von Wurfschwestern aus einem Wurf mit dem gleichen Rüden oder dessen Vollbrüdern ist untersagt.

Wenn dieses geschehen ist, entfällt somit das Recht auf eine Wiederholungspaarung für beide Hündinnen.

4. Die nächste Änderung betrifft den Einsatz von Deckrüden aus dem Ausland (§ VIII 14a). Auch sie dient dem Erhalt der genetischen Breite.

So dürfen zukünftig im Ausland von Mitgliedsvereinen des Weltverbandes (GMI) anerkannte Deckrüden vorläufig einmal erfolgreich eingesetzt  werden. Das Wurfberatungsprotokoll ist von der Zuchtkommission zu erstellen. Wenn keine negative Vererbung  vorliegt, entscheidet die Zuchtkommission mit dem jeweiligen Landesgrueppen –Zuchtwart über einen weiteren Zuchteinsatz des Rüden. 

5. Der letzte Punkt der beschlossenen Änderungen betrifft die zuchtausschließenden Mängel (§X). 

Unter den Zuchtausschließenden Mängeln wird zukünftig die Wesensbeurteilung „Schreckhaft / unsicher“ geführt. 

Der Nachtrag gilt ab sofort mit Beschluss vom 12.1.2021.

Die Zuchtordnung wurde entsprechend ergänzt und in geänderter Fassung im Download-Bereich der Homepage hinterlegt.   

Verbandszuchtwart Otger Buß