Sicherung des Zuchtjahrgangs in Anbetracht der Corona-Pandemie
Von der Zuchtkommision wurden besondere Zuchtzulassungsbedingungen für Rüden und Hündinnen festgelegt.
Laut Beschluss der Zuchtkommission müssen alle Hunde, geworfen zwischen dem 01.10.2018 und 30.09.2019 einschließlich, die 2020 nicht auf der VJP geführt werden konnten und die aufgrund der Corona-Beschränkungen möglicherweise auch auf einer HZP nicht geführt werden können, ersatzweise folgende Bedingungen erfüllen:
Als Ersatz für eine VJP:
Auf einer vom JGHV im Mai vorgestellten Notlösung ist die Hasenspur im Bereich „Sehr gut“ zu erbringen, und die Schussfestigkeit ist nachzuweisen.
Als Ersatz für eine HZP:
Falls auch die HZP wegen der Corona-Pandemie nicht geführt werden kann, wird es auch dort wohl eine Notlösung Ente geben.
Bei der Notlösung Ente hat der Hund beim Stöbern hinter der lebenden Ente ein „Sehr gut“ zu erbringen, und die Schussfestigkeit im Wasser ist nachzuweisen.
Sollte es Pandemie-bedingt keine Möglichkeit zur Teilnahme an Zuchtschauen geben, werden die Hunde, die bis dito alle anderen Zuchtzulassungsbedingungen erfüllt haben, nach Terminvereinbarung im Form und Haarwert beurteilt werden.
Alle anderen Zuchtzulassungsbedingungen bleiben unverändert bestehen.
Otger Buß
– Verbandszuchtwart –